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   KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24226
KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24226)
KG, Entscheidung vom 07.07.2015 - 2 Ws 97/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24226)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 2 Ws 97/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 119 Abs. 5
    Zulässigkeit eines Antrags auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2011 - 2 Ws 157/11

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens: Voraussetzungen der Strafbarkeit

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Im Falle der Behauptung, das Gericht habe bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde das rechtliche Gehör verletzt, richtet sich das Verfahren nicht nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO, sondern nach der spezielleren Vorschrift des § 356a StPO in Verbindung mit § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 30; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 157/11 Vollz -).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 3 Ws 31/08

    Strafvollzug: Rechtsbeschwerdeverfahren bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Im Falle der Behauptung, das Gericht habe bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde das rechtliche Gehör verletzt, richtet sich das Verfahren nicht nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO, sondern nach der spezielleren Vorschrift des § 356a StPO in Verbindung mit § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 30; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 157/11 Vollz -).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765).
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765).
  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Die Kosten der Anhörungsrüge, die der Gesetzgeber als eigenständigen Rechtsbehelf ausgestattet hat, und die im Misserfolgsfall gem. Nr. 3900 KV zu § 3 II GKG eine Gebühr auslöst, fallen gemäß § 121 Abs. 4 StVollzG, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO dem A. zur Last (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Köln NStZ 2006, 181, 182).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    § 33a StPO war im Revisions- und Rechtsbeschwerde nur bis zur Einführung des § 356a StPO durch das Anhörungsrügegesetz anwendbar (vgl. BGH NStZ 2007, 236; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 356a Rdn. 1 mit weit. Nachweisen), tritt jetzt aber hinter die speziellere Norm des § 356a StPO zurück (vgl. BGH a.a.O.).
  • BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09

    Unbegründete Anhörungsrüge; Reichweite des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Auch als Gegenvorstellung ist der Antrag nicht zulässig (vgl. BGH wistra 2010, 109).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 524/06

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Verfahren im Falle einer Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
    Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über die Revision, der die Rechtsbeschwerde nach dem Strafvollzugsgesetz nachgebildet ist (vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 211; OLG Jena ZfSch 2008, 233; BVerfG, BVerfGK 5, 377 - für die Rechtsbeschwerde nach dem OWiG).
  • OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht

    Die Beschwerdeführerin ist darüber hinaus - unabhängig davon, ob man einem engeren oder weiteren Verständnis des Verletztenbegriffes folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Dezember 2008, 2 BvR 1043/08; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2015, 2 Ws 97/15) - als Verletzte im Sinne des § 406e StPO anzusehen, da sie als Nebenklägerin zum Verfahren zugelassen wurde und durch die vorgeworfene Tat in eigenen Rechtsgütern, welche unter anderem vom Schutzbereich der § 223 ff StGB erfasst sind, beeinträchtigt sein kann.
  • KG, 13.07.2015 - 2 Ws 140/15

    Stellvertretung, Antrags- und Klagebefugnis in Strafvollzugsverfahren

    Daher ist eine Generalvollmacht für eine Einzelperson - wie die durch den Beschluss des Vorstandes der GG/BO vom 3. November 2014 erteilte - unzulässig, denn die Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung darf nicht einen derartige Umfang annehmen, dass sie tatsächlich auf eine allgemeine Ermächtigung hinausläuft (vgl. BGH NJW-RR 1986, 778; Senat, Beschluss vom 28. April 2015 - 2 Ws 97/15 Vollz -).
  • KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15

    Gefangenenvereinigung keine Gewerkschaft

    Denn dieser war allein nicht vertretungsbefugt (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2015 - 2 Ws 97/15 Vollz-).
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